Rechtsprechung
BFH, 29.10.1969 - I R 161/67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bewertung einer Forderung gegen die Deutsche Golddiskontbank in der D-Markeröffnungsbilanz nach den Richtlinien des § 10 des Dritten D-Markbilanzergänzungsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 97, 301
- DB 1970, 280
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.10.1963 - I 189/61 U
Vorliegen eines Liebhabereibetriebes bzw. eines auf Gewinnerzielung angelegten …
Auszug aus BFH, 29.10.1969 - I R 161/67
Der Senat sieht keinen Anlaß, von seiner Entscheidung I 189/61 U vom 9. Oktober 1963 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 199, BStBl III 1964, 79) abzuweichen, nach der die nicht innerhalb der Ausschlußfrist des § 7 des 3. DMBEG berichtigten bisherigen Werte steuerlich als Ausgangswerte gelten.
- BFH, 26.03.1971 - IV 90/65
Begriff der Valuta-Schuldverhältnisse - Valutaforderungen - Zinsen aus …
Mit der Auffassung des erkennenden Senats über den Sitz der Dego in Berlin (West) steht auch die Entscheidung des I. Senats des BFH I R 161/67 vom 29. Oktober 1969 (BFH 97, 301) in Einklang, wonach Forderungen gegen die Dego Forderungen gegen einen Schuldner in Berlin (West) sind, deren Bewertung in der DMEB sich nach § 10 des 3. DMBG richtet.